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Lehrerrat

Aufgaben des Lehrerrates (pdf)

Herr Boeck

Vorsitzender des Lehrerrats

Herr Riethmüller

Mitglied des Lehrerrats

Herr Lauderbach

Mitglied des Lehrerrats

Herr Marker

Mitglied des Lehrerrats

Frau Vogler

Mitglied des Lehrerrats
Der Lehrerrat des VGK ist ein Gremium der Schulmitwirkung. Er „berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten“ (§ 69 Abs. 2 SchulG).

Mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe hat der Lehrerrat eine schulmitwirkungsrechtliche Funktion. Er ist ein wichtiger Ansprechpartner sowohl für die Kolleginnen und Kollegen als auch für die Schulleitung. Neben einer vermittelnden Funktion gehört zu den Aufgaben des Lehrerrates, bereits frühzeitig dienstliche und pädagogische Absprachen zu treffen sowie Konferenzbeschlüsse anzubahnen, an denen sich alle Mitglieder der Schulgemeinde orientieren können. Darüber hinaus kann der Lehrerrat Vorschläge des Kollegiums in die Schulentwicklung einbringen und deren Umsetzung begleiten.

Der Lehrerrat nimmt neben seinen schulmitwirkungsrechtlichen Aufgaben aufgrund der Übertragung von Dienstvorgesetztenaufgaben auf den Schulleiter auch personalvertretungsrechtliche Aufgaben wahr. Diesbezüglich hat der Lehrerrat besondere Rechte und Pflichten. Dazu gehören u.a.

  • das Mitbestimmungs- und Zustimmungsrecht bei Einstellungen in befristete Arbeitsverhältnisse zur Sicherung eines unvorhersehbaren Vertretungsunterrichts
  • das Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung und Genehmigung und Widerruf von Mehrarbeit (bei regelmäßiger und planbarer Mehrarbeit)
  • das Informationsrecht bei der Auswahl für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe
  • das Informationsrecht bei der Erteilung von einfachen Dienstzeugnissen oder
  • das Informationsrecht bei der Genehmigung und Ablehnung von Sonderurlaub.

Zur Wahrnehmung dieser vielfältigen Aufgaben finden regelmäßig Besprechungen zwischen der Schulleitung und dem Lehrerrat statt. Der Lehrerrat informiert darüber hinaus das Kollegium auf Lehrerkonferenzen über die Inhalte seiner Arbeit.