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Vertretungsregelung

Wir können nicht den Wind ändern, aber die Segel anders setzen.

Aristoteles
Zielsetzung 
An jeder Schule kommt es vor, dass Lehrer:innen kurz- oder längerfristig erkrankt sind, eine Klasse auf einer Klassenfahrt begleiten oder aus anderen Gründen ihren Unterricht nicht erteilen können. Vertretungsstunden gehören daher zum normalen Alltag.
Wenn auch Unterrichtsausfall in der Praxis niemals vollständig vermieden werden kann, so muss doch der Kontinuität von Unterricht höchste Priorität eingeräumt werden. 
Organisation des Vertretungsunterrichts
Der Vertretungsplan wird am frühen Morgen für den jeweiligen sowie folgenden Unterrichtstag in der Pausenhalle und im Lehrerzimmer am Digitalen Schwarzen Brett veröffentlicht und ständig aktualisiert. Des Weiteren werden alle Beteiligten via WebUntis informiert. Alle Schüler:innen  sind verpflichtet, sich über den aktuellen Vertretungsplan zu informieren.
Für den Vertretungsunterricht in der Sekundarstufe I gilt folgendes Prinzip, das vorbehaltlich der aktuellen Personalsituation umgesetzt wird:
  • In den Klassen 5 und 6 wird der volle stundenplanmäßige Unterricht erteilt, auch Randstunden werden grundsätzlich vertreten („verlässliche Schule“).

  • In den Klassen 7 bis 10 werden alle Unterrichtsstunden erteilt; in Ausnahmefällen kann es zum Enjall einzelner Randstunden kommen.

Alle Schüler:innen der Sekundarstufe I und II sind grundsätzlich verpflichtet, die Unterrichtsmaterialien für das betreffende Fach auch dann mitzubringen, wenn Vertretungsunterricht oder "selbst organisiertes Lernen" (SOL) auf dem Vertretungsplan stehen.
In der Sekundarstufe II gilt die folgende Regelung:
  • Kurzfristiger Unterrichtsausfall wird in der Sekundarstufe II nicht vertreten. Auf dem Vertretungsplan wird der Vermerk „selbst organisiertes Lernen“ (SOL) eingetragen. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II haben in einem solchen Falle die Verpflichtung, sich nach Aufgaben zu erkundigen (Logineo LMS / WebUntis; Schaukasten Oberstufe, Oberstufenbüro, Sekretariat) und diese zu bearbeiten. Dazu steht den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II das Selbstlernzentrum zur Verfügung. Eine Anwesenheit in der Schule ist in der Regel nicht zwingend notwendig.
  • Bei längerem Unterrichtsausfall wird auch in der Sekundarstufe II Vertretungsunterricht erteilt.