Fehlende Lehrerinnen und Lehrer haben bei vorhersehbarer Abwesenheit stets Aufgabenmaterial oder eine sinnvolle Aufgabenstellung für die zu vertretenden Stunden bereitzustellen. Das gilt in jedem Fall, bei einer plötzlich auftretenden Erkrankung jedoch nur, soweit der Gesundheitszustand nicht zu stark beeinträchtigt ist. Die Bereitstellung von Material und Aufgabenstellungen kann - insbesondere für die
Sekundarstufe II - auch über die Internet-Plattform
Moodle bzw.
Logineo erfolgen.
Wenn im Fall einer plötzlichen Erkrankung einer Lehrerin oder eines Lehrers bei einer ad–hoc–Vertretung kein Material zur Verfügung steht, kann der vertretende Lehrer bzw. die vertretende Lehrerin – insbesondere wenn er oder sie in der Klasse selbst unterrichtet - Unterricht in seinem bzw. ihrem Fach erteilen. Eine weitere Möglichkeit ist es, in der zu vertretenden Klasse unterrichtende Kolleginnen oder Kollegen um Aufgabenstellungen für die Vertretungsstunde zu bitten. So wird auch fachfremder und klassenfremder Vertretungsunterricht pädagogisch sinnvoll genutzt.