Schulprogramm -> Konzepte -> Lernen und Arbeiten -> Vertretungsregelung

Vertretungsregelung

Zielsetzung 
An jeder Schule kommt es vor, dass Lehrer*innen kurz- oder längerfristig erkrankt sind, eine Klasse auf einer Klassenfahrt begleiten oder aus anderen Gründen ihren Unterricht nicht erteilen können. Vertretungsstunden gehören daher zum normalen Alltag.
Wenn auch Unterrichtsausfall in der Praxis niemals vollständig vermieden werden kann, so muss doch der Kontinuität von Unterricht höchste Priorität eingeräumt werden. Besonders im Hinblick auf zentrale Leistungsüberprüfungen ist es wichtig, Lernzeit effektiv zu nutzen und damit die Voraussetzungen zum erfolgreichen Abschneiden bei den zentralen Prüfungen zu gewährleisten und zu verbessern.
Mit dem Vertretungskonzept des Vestischen Gymnasiums wird das Ziel verfolgt, einen verbindlichen Rahmen für die Organisation und die inhaltliche Gestaltung des Vertretungsunterrichts festzulegen, an dem sich Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer orientieren können.
Rechtlicher Rahmen
Die rechtliche Grundlage für den Vertretungsunterricht bildet die Allgemeine Dienstordnung (ADO), welche insbesondere in §11 (4) festlegt:
Lehrer und Lehrerinnen sind verpflichtet, auf Anordnung des Schulleiters oder der Schulleiterin auch Vertretungsunterricht zu erteilen. Sie sind zu einer angemessenen fachlichen Vorbereitung und Durchführung dieses Unterrichts verpflichtet (§ 5). Die zu Vertretenden haben – soweit dies zumutbar ist – sicherzustellen, dass die für den ordnungsgemäßen Vertretungsunterricht erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen (z. B. bereits behandelte Unterrichtsgegenstände, geplanter weiterer Verlauf des Unterrichts, geplante Klassenarbeiten und Klausuren).
Die Erteilung des kurzfristigen Vertretungsunterrichts wird im Rahmen der Mehrarbeitsverordnung (Mehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht – BASS 21-22 Nr.21) auf die Arbeitszeit der Lehrkraft angerechnet. Sofern der stundenplanmäßige Unterricht wegen Abwesenheit der zu Unterrichtenden nicht erteilt werden kann (z. B. Abgangsklassen, Schulfahrten) oder durch die Abiturprüfung vorzeitig endet, sollen die nicht erteilten Unterrichtsstunden insbesondere für Vertretungszwecke verwandt werden.
Organisation des Vertretungsunterrichts
Der Vertretungsplan wird am frühen Morgen für den folgenden Unterrichtstag in der Pausenhalle und im Lehrerzimmer am Digitalen Schwarzen Brett veröffentlicht und ständig aktualisiert. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich über den aktuellen Vertretungsplan zu informieren. Bei planbarer Abwesenheit einer Lehrerin oder eines Lehrers ist eine schriftliche Abmeldung in der Regel vier Tage vorher abzugeben. Bei plötzlicher, unvorhersehbarer Erkrankung ist das Sekretariat spätestens um 7.30 Uhr telefonisch zu informieren.
Für den Vertretungsunterricht in der Sekundarstufe I gilt folgendes Prinzip, das vorbehaltlich der aktuellen Personalsituation umgesetzt wird:
  • In den Klassen 5 und 6 wird der volle stundenplanmäßige Unterricht erteilt, auch Randstunden werden grundsätzlich vertreten („verlässliche Schule“).
  • In den Klassen 7 bis 9 (10) werden alle Unterrichtsstunden täglich erteilt; in Ausnahmefällen kann es zum Entfall einzelner Randstunden kommen. 
Die Auswahl der Vertretungslehrkräfte erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Lehrerinnen und Lehrer nach folgenden Kriterien:
  • Einsatz von Lehrkräften, welche die Klasse selbst unterrichten;
  • Einsatz solcher Lehrerinnen und Lehrer, die das zu vertretende Fach unterrichten;
  • Einsatz anderer Lehrkräfte zur Vertretung:
  • Beaufsichtigung einer Klasse ausnahmsweise auch von einer Lehrperson, die zu dieser Zeit in einem benachbarten Klassenraum unterrichtet, wenn keine Lehrkraft mehr als Vertretung zur Verfügung steht (z.B. bei einer großen Zahl von erkrankten Lehrerinnen und Lehrern).
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II sind grundsätzlich verpflichtet, die Unterrichtsmaterialien für das betreffende Fach auch dann mitzubringen, wenn Vertretungsunterricht oder "selbst organisiertes Lernen" (SOL) auf dem Vertretungsplan stehen.
In der Sekundarstufe II gilt die folgende Regelung:
  • Kurzfristiger Unterrichtsausfall wird in der Sekundarstufe II nicht vertreten. Auf dem Vertretungsplan wird der Vermerk „selbst organisiertes Lernen“ (SOL) eingetragen. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II haben in einem solchen Falle die Verpflichtung, sich nach Aufgaben zu erkundigen (Schaukasten Oberstufe, Oberstufenbüro, Sekretariat) und diese zu bearbeiten. Dazu steht den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II das Selbstlernzentrum zur Verfügung. Eine Anwesenheit in der Schule ist in der Regel nicht zwingend notwendig.
  • Bei längerem Unterrichtsausfall wird auch in der Sekundarstufe II Vertretungsunterricht erteilt.
Inhaltliche Gestaltung des Vertretungsunterrichts
Fehlende Lehrerinnen und Lehrer haben bei vorhersehbarer Abwesenheit stets Aufgabenmaterial oder eine sinnvolle Aufgabenstellung für die zu vertretenden Stunden bereitzustellen. Das gilt in jedem Fall, bei einer plötzlich auftretenden Erkrankung jedoch nur, soweit der Gesundheitszustand nicht zu stark beeinträchtigt ist. Die Bereitstellung von Material und Aufgabenstellungen kann - insbesondere für die Sekundarstufe II - auch über die Internet-Plattform Moodle bzw. Logineo erfolgen.
Wenn im Fall einer plötzlichen Erkrankung einer Lehrerin oder eines Lehrers bei einer ad–hoc–Vertretung kein Material zur Verfügung steht, kann der vertretende Lehrer bzw. die vertretende Lehrerin – insbesondere wenn er oder sie in der Klasse selbst unterrichtet - Unterricht in seinem bzw. ihrem Fach erteilen. Eine weitere Möglichkeit ist es, in der zu vertretenden Klasse unterrichtende Kolleginnen oder Kollegen um Aufgabenstellungen für die Vertretungsstunde zu bitten. So wird auch fachfremder und klassenfremder Vertretungsunterricht pädagogisch sinnvoll genutzt.
Für die Sekundarstufe II könnten ggf. Aufgaben aus Arbeitstrainern für das Abitur (im Selbstlernzentrum) gegeben werden, wenn die Lehrkraft kurzfristig erkrankt und keine Materialien zur Verfügung stellen kann. Es sollte auf jeden Fall eine Rückfrage im Oberstufenbüro erfolgen.