Die Einstellung von Lehrkräften in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW erfolgt auf der Grundlage eines Ausschreibungs- und Listenverfahrens, das die Bewerber/innen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfasst.
Der Auswahlkommission liegt bei ihren Vorauswahlgesprächen - nach sog. Ordnungsgruppen sortiert - eine Liste der Bezirksregierung mit den jeweils geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern vor.
In einem Vorauswahlgespräch entscheidet die Kommission auf der Grundlage der Ordnungsgruppenliste und des Ausschreibungstextes, welche Bewerber/innen zum Auswahlgespräch eingeladen werden. Dabei sind schwerbehinderte Bewerber/innen und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen einzuladen, wenn sie die Einstellungsbedingungen erfüllen. Die Vorauswahl wird protokolliert. Der Vorsitzende, also der Schulleiter, lädt die Bewerber/innen anschließend - unter Angabe eines Termins - zum Auswahlgespräch schriftlich ein. Weiterhin werden am VGK - um vergleichbare Bedingungen für alle Bewerber/innen zu schaffen - von der Auswahlkommission Fragen bzw. Themen für die Bewerber/ innen gemeinsam überlegt, auf die sich diese vor ihrem Gespräch vorbereiten können. Die Fragen haben ausdrücklich keinen 'Prüfungscharakter'.
Bei den Auswahlgesprächen entscheidet die Kommission (bzw. die stimmberechtigten Mitglieder s.o.) über die für die ausgeschriebene/n Stelle/n geeignetsten Kandidat/innen und begründet ihre Entscheidung jeweils schriftlich.
* Stimmberechtigte Mitglieder