Grundsätze der Leistungsbeurteilung am

Leistungsbewertungskonzept 
Vestisches Gymnasium Kirchhellen

Vorwort

Das Leistungsbewertungskonzept des Vestisches Gymnasiums ist ein von den Fachkonferenzen gemeinsam verabschiedetes Konzept, das allen am Schulleben Beteiligten die rechtlichen Rahmenbedingungen und die grundsätzlichen, fachübergreifenden Regelungen und Verabredungen bezüglich der Leistungsbewertung verdeutlicht. Es informiert sowohl über den Beurteilungsbereich Klassenarbeiten und Klausuren als auch über den Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“.
Ein gemeinsam erstelltes und akzeptiertes Leistungsbewertungskonzept stellt auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben Verbindlichkeit und Verlässlichkeit her. Leistungserbringung und Leistungsbewertung gehören zu den Grundbestandteilen der schulischen Arbeit. Auch vor dem Hintergrund von Standardisierung und zentralen Prüfungen ist Transparenz bezüglich der Anforderungen und der Bewertungskriterien sinnvoll, um ein möglichst hohes Maß an Bewertungsgerechtigkeit und Vergleichbarkeit sicher zu stellen.
Das Leistungsbewertungskonzept soll Schülerinnen und Schülern konkrete Hinweise bezüglich der zu erbringenden Leistung geben und ihnen helfen gute oder bessere Leistungen zu erbringen.
Auf der Basis der rechtlichen Rahmenbedingungen ist das Leistungsbewertungskonzept die von den Fachlehrkräften gemeinsam festgelegte Grundlage bei eventuellen Noteneinsprüchen und Widerspruchsverfahren.

Rechtliche Grundlagen

Die Beurteilung von Schülerleistungen in der Sekundarstufen I und II wird geregelt durch:

Grundsätze der Leistungsbewertung

Schüler*innen brauchen Orientierung über das, was sie leisten sollen.
Dazu gehören Informationen über die Leistungsanforderungen und die zu erwerbenden Kompetenzen (siehe Fachcurricula) sowie Rückmeldungen zum Lern- und Leistungsstand, auch als Grundlage für eine individuelle Förderung.
Nach den rechtlichen Vorgaben kommt der individuellen Förderung zentrale Bedeutung in jedem Unterricht zu. Leistungsbewertungen und Lernerfolgsüberprüfungen werden so angelegt, dass sie Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglichen und ggf. Hinweise für Lernstrategien und Fördermöglichkeiten geben.
Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer erläutern zu Beginn des Schuljahres die Leistungsbewertung in ihren Lerngruppen, um Transparenz der Verfahren und Kriterien der Leistungsbewertung sicherzustellen.
Grundlage für die Leistungsbewertung sind die im Unterricht vermittelten Inhalte und Kompetenzen. Sowohl die „Schriftlichen Arbeiten“ als auch die „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.
Die Ergebnisse der Zentralen Lernstandserhebungen der Jahrgangsstufe 8 finden lediglich ergänzend Berücksichtigung.
Eine rein rechnerische Ermittlung der Halbjahresnote bzw. der Zeugnisnote am Ende des Schuljahres ist unzulässig. Bei der Notenfindung wird die Entwicklung einer Schülerin oder eines Schülers berücksichtigt, darüber hinaus können weitere pädagogische Aspekte herangezogen werden. Das Gewähren von Nachteilsausgleichen in besonderen Fällen und in Absprache mit der Schulleitung sind davon unbenommen.
Lehrerinnen und Lehrer aller Fächer haben die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache zu fördern. Gehäufte Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit und die äußere Form führen in der Sekundarstufe I und in der Einführungsphase zu einer angemessenen Absenkung der Note um bis zu einer Notenstufe und um bis zu zwei Notenpunkten in der Qualifikationsphase. Für Schülerinnen und Schüler mit ausgewiesener Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) gelten in der Sekundarstufe I besondere Regelungen (siehe LRS-Erlass).
Grundsätze der Leistungsbewertung im Rahmen des Leitbildes [1] des VGK 
Die Ziele der schulischen Bildung am VGK richten sich auf die „Herausbildung einer umfassenden Persönlichkeit“ der Schüler*innen, d. h. auf die Ausbildung von Einstellungen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Erkenntnissen, Wissen und Kreativität.
Eine solche Zielorientierung umfasst nicht nur kognitive, sondern auch soziale und emotionale Dimensionen.
Entsprechend gründet Leistungsbeurteilung am Vestischen Gymnasium auf folgenden Grundsätzen:
  • Leistungsbeurteilung geschieht auf der Grundlage vertrauensvoller Beziehungen, die von Wertschätzung und gegenseitigem Respekt geprägt sind, was beispielsweise die Kommentierung von Leistungsnachweisen betrifft.
  • Leistungsbeurteilung erfolgt auch unter Berücksichtigung individueller Lernvoraussetzungen und der aktuellen Lebenssituation der Schüler*innen (z.B. in Fällen besonderer Schicksalsschläge, einer besonderen aktuellen Gesundheits- oder Ernährungssituation, einer schwierigen familiären Situation).
  • Leistungsbeurteilung dient nicht vordergründig der Konkurrenzorientierung, sondern soll auch die Kooperation und das Miteinander -Lernen der Schüler*innen fördern.
  • Leistungsbeurteilung erfolgt lernprozessorientiert, d. h. nicht in Form einer 'Endabrechnung', sondern unter Berücksichtigung selbst beurteilenden und selbst erfahrenden sowie methodisch-strategischen und sozial-kommunikativen Lernens.
  • Leistungsbeurteilung erfolgt auf der Grundlage systematischer Unterstützung durch individuelle Beratungs-und Förderangebote sowie Kooperationen mit außerschulischen Fachkräften.
  • Leistungsbeurteilung braucht Kommunikation und Reflexion, z. B. im Rahmen der Stufenteam- und Fachkonferenzarbeit (gemeinsame Qualitätsansprüche), im Lehrerteam einer Klasse (Absprachen und Kooperation), mit den Lernenden (Leistungserwartungen) etc.
  • Leistungsbeurteilung fördert auch die Selbstbeurteilung durch die Lernenden, d. h. ihre Fähigkeit, eigene Stärken und Schwächen realistisch einschätzen zu lernen und ihr Lernverhalten bzw. ihre Lernverantwortung zu entwickeln.

Schriftliche Arbeiten

 Allgemeines 
Die Schüler*innen sollen mit den Aufgabentypen und den Operatoren in den Aufgabenstellungen vertraut sein und Gelegenheit zur Übung haben. Die Formulierung der Aufgaben in der Sekundarstufe II erfolgt unter Verwendung der Operatoren für die Abiturprüfung des jeweiligen Faches. Die Anforderungsbereiche der Aufgaben in den Klausuren umfassen die Reproduktion, die Reorganisation und den Transfer sowie Reflexion und Problemlösung. Die Konzeption der Klassenarbeiten orientiert sich formal, inhaltlich und methodisch an den Kernlehrplänen der einzelnen Fächer und an den schulinternen Curricula (vgl. dazu die Ausführungen der Fachschaften). Die Aufgabenstellungen enthalten Hinweise zu den erreichbaren Punkten in den Teilaufgaben. Zur Begründung für die Note soll ein Erwartungshorizont beigelegt werden. Über begründete fachspezifische Ausnahmeregelungen entscheidet die Fachkonferenz.
Klassenarbeiten und Klausuren werden vorher angekündigt. Für die schriftlichen Fächer gilt, dass in der Sekundarstufe I in einer Woche nicht mehr als zwei Arbeiten, an einem Tag nur eine Arbeit geschrieben werden dürfen.
Eine saisonale Häufung von Klassenarbeiten sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Für die Abstimmung steht am Vestischen Gymnasium ein „Klassenarbeits-Ordner“ im Lehrerzimmer bereit, in den die Termine der Arbeiten möglichst rechtzeitig und langfristig eingetragen werden.
In der Sekundarstufe II sollen in einer Woche pro Schüler*in nicht mehr als zwei Klausuren angesetzt werden. Über Ausnahmen, z.B. für Schüler*innen, die Klassenarbeiten und Klausuren nachschreiben, entscheidet der Schulleiter im Benehmen mit der Oberstufen- und Jahrgangsstufenleitung bzw. Fach- und Klassenlehrerin oder -lehrer.
Mit der Rückgabe der Klassenarbeit/Klausur erhalten die Schüler*innen eine Information über die erreichten und erreichbaren Punkte in den Teilaufgaben.
Die Rückgabe erfolgt möglichst zeitnah, in jedem Fall vor der schriftlichen Arbeit. Am Tag der Rückgabe einer Klassenarbeit oder Klausur darf im selben Fach keine neue Arbeit geschrieben werden.
Bei einem Täuschungsversuch kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis erneut zu erbringen. Es können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, mit ungenügend bewertet werden. Bei einem umfangreichen Täuschungsversuch kann die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden.
Anzahl der Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I
Für die Anzahl der Klassenarbeiten gelten die Vorgaben des Schulministeriums und die schulinternen Beschlüsse der Fachkonferenzen.
Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere, in der Regel schriftliche oder auch gleichwertige mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden (vgl. Beschlüsse der Fachkonferenzen).
Im Fach Englisch wird obligatorisch in der Jahrgangsstufe 9 eine schriftliche Klassenarbeit durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsbewertung ersetzt (vgl. auch nachfolgende Tabelle).

Fach

Klassenstufe

Anzahl der
Klassenarbeiten
(1 Hj. + 2. Hj.)

Dauer der
Klassenarbeiten

Deutsch
5
6
7
8
9
3 + 3
3 + 3
3 + 3
3 + 2
2 + 2
45 Minuten
45 Minuten
45 - 90 Minuten
45 - 90 Minuten
90 - 135 Minuten
Englisch
5
6
7
8
9
3 + 3
3 + 3
3 + 3
3 + 2
1 + 2
45 Minuten
45 Minuten
45 Minuten
45 - 90 Minuten
45 - 90 Minuten
Mathematik
5
6
7
8
9
3 + 3
3 + 3
3 + 3
3 + 2
2 + 2
45 Minuten
45 Minuten
45 Minuten
45 Minuten
45 Minuten
letzte Arbeit 90 Minuten
Französisch
6
7
8
9
3 + 3
3 + 3
2 + 2
2 + 2
45 Minuten
45 Minuten
45 Minuten
45 - 90 Minuten
Wahlpflichtkurse
8 + 9
je 2 + 2
45 - 90 Minuten
Latein
6
7
8
9
3 + 3
3 + 3
2 + 3
2 + 2
45 Minuten
45 Minuten
45 Minuten
45 - 90 Minuten
Bewertung der Klassenarbeiten und Klausuren
Die Notengebung von Klassenarbeiten und Klausuren erfolgt in der Regel auf der Grundlage einer vorher festgelegten, für die Schüler*innen erkennbaren Punkteverteilung oder Gewichtung der einzelnen Teilaufgaben.
Ermessensspielräume bei diesem Verfahren sind in den Leistungsbewertungskonzepten der einzelnen Fachschaften festgelegt.
Bei der Rückgabe der Klassenarbeiten / Klausuren werden den Schüler*innen die der Bewertung zugrunde liegenden Kriterien transparent gemacht.
In der Sekundarstufe I setzt die Note ausreichend das Erreichen von etwa der Hälfte der Höchstpunktzahl voraus. Oberhalb der Note mangelhaft werden die Abstände zwischen den einzelnen Notenstufen gleichmäßig verteilt.
Für die Prozentverteilung in der EF, Q1 und Q2 gelten die Regelungen im Abiturbereich. Dort liegt die Grenze zwischen ausreichend und ausreichend minus bei 45%.
Facharbeit
In der Q1 wird nach Beschluss unserer Lehrerkonferenz die erste Klausur im zweiten Halbjahr durch eine Facharbeit ersetzt. Die Facharbeit dient in besonderer Weise dazu, die Schüler*innen mit den Prinzipien und Formen selbstständigen, wissenschaftspropädeutischen Lernens vertraut zu machen. Die fächerspezifischen Anforderungen und Bewertungskriterien werden den Schülerinnen und Schülern bekannt gegeben. Hierzu sind die gesondert ausgewiesenen und den Fachschaftsbedarfen angepassten Bewertungsbögen für Facharbeiten zu berücksichtigen.
Die Belegung eines Projektkurses ersetzt die Facharbeit.
Besondere Lernleistung 
Im Rahmen der Abiturprüfung kann Schülerinnen und Schülern eine besondere Lernleistung angerechnet werden, die im Rahmen oder Umfang eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht wird.
Informationen dazu können beim Oberstufenkoordinator, bei der Jahrgangsstufenleitung oder bei der Schulleitung erfragt werden.
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Sonstige Leistungen im Unterricht

Allgemeines
Zu den Bestandteilen der ‚Sonstigen Leistungen im Unterricht‘ zählen mündliche Beiträge (z. B. in Unterrichtsgesprächen, bei Vorträgen und Präsentationen), schriftliche Beiträge (z. B. Protokolle, Heft- /Mappenführung, Hausaufgaben, Vokabeltests), kurze schriftliche Übungen und Beiträge im Rahmen schüleraktiven Handelns (z. B. Rollenspiel, Befragung).
Die Bewertung erfasst die Qualität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang.
Schriftliche Übungen (Tests) 
Schriftliche Übungen über die Unterrichtsinhalte von bis zu 4 Unterrichtsstunden á 67,5 Minuten dauern in der Regel 20 bis 30 Minuten. Sie werden angekündigt und nicht am Tag einer Klassenarbeit geschrieben. Sie sind anteilig in der Notengebung im Bereich Sonstige Mitarbeit zu berücksichtigen.
Hausaufgaben 
Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit und können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden.
Hausaufgaben werden deshalb in der Sekundarstufe I in der Regel nicht zensiert, sollten jedoch unter pädagogischen Aspekten Anerkennung finden.
Hierzu ist das schuleigene Hausaufgabenkonzept des Vestischen Gymnasiums zu berücksichtigen, das sich am Hausaufgabenerlass orientiert.
Beschreibung und Definition der Noten zum Bereich der ‚Sonstigen Mitarbeit‘
(siehe dazu die Ausführungen der einzelnen Fachschaften) 
Rückmeldungen zum Lernstand 
In der Sekundarstufe II wird den Schülerinnen und Schülern nach Ende des Quartals die Note im Beurteilungsbereich ‚Sonstige Mitarbeit’ mitgeteilt. Dies gilt insbesondere auch für das verkürzte erste Halbjahr der Q II. Die entsprechenden Termine zum Quartalsende werden den Kolleg*innen sowie den Schüler*innen rechtzeitig bekannt gegeben.
Auch in der Sekundarstufe I haben die Schüler*innen das Anrecht auf Information zu ihrem Lernstand. Diese kann in Form einer Note oder Notentendenz erfolgen. Analog zu den Quartalsnoten in der Sekundarstufe II werden auch in der Sekundarstufe I Zwischenstände im Leistungsstand spätestens zur Mitte des Schulhalbjahres mitgeteilt.
Unabhängig von diesen verbindlichen Terminen haben Schüer*innen sowie Eltern jederzeit (nach terminlicher Absprache mit der Lehrkraft) das Recht, ihre eigenen Leistungsstände bzw. die ihrer Kinder zu erfragen.
[1] zu den Leitvorstellungen vgl. Leitbild