Die Strahlenschutzbeauftragten erwerben die Voraussetzungen für die Bescheinigung ihrer Fachkunde in der Regel durch ein abgeschlossenes Lehramtsstudium der Fachrichtungen Physik, Chemie oder verwandter Fachrichtungen und durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs. Die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz erfolgt alle 5 Jahre durch den erfolgreichen Besuch eines von der zuständigen Stelle anerkannten Fachkundekurses.
1) die Einhaltung der Vorschriften der Röntgenverordnung, die Bestimmungen dieser Richtlinie, ggf. des Genehmigungsbescheides oder der Bauartzulassungen sowie die etwaigen von der zuständigen Behörde erlassen Anordnungen oder Auflagen
2) die unverzügliche Mitteilung aller Mängel, die den Strahlenschutz beeinträchtigen an den Strahlenschutzverantwortlichen und Vorschläge zu deren Behebung (§ 14 Abs. 2 RöV)
3) die Unterweisung der Lehrkräfte, die Röntgenstrahlung anwenden (§ 36 Abs. 1 RöV)
4) die Beratung des Personalrates auf dessen Verlangen in Angelegenheiten des Strahlenschutzes (§ 14 Abs. 4 Satz 2 RöV)