Schulgemeinschaft -> Lehrer/innen -> Teilkonferenz/Disziplinarausschuss

Auswahlkommission bei Einstellungsverfahren

Herr Willebrand *

Schulleiter

Frau Mamsch *

Von der Lehrerkonferenz
gewählte Lehrkraft

Frau Pirronello
Stellvertreterin

 Herr Heitmann*
(Elternvertreter*in)

Volljähriges Mitglied der
Schulkonferenz

Herr Sauerbach
Stellvertreter

Frau van Essen *

Ansprechpartnerin für
Gleichstellungsfragen

Frau Flaspöhler 
Stellvertreterin

Mitglied der Personal-
vertretung

bzw. (bei Übertragung der Dienstvorgesetztenaufgaben an
die Schuleitung) des Lehrer*innenrates der Schule

Schwerbehindertenvertretung

(sofern mind. eine*r der Bewerber*innen schwerbehindert ist)
  • Die Teilnehmer/innen sollen zur Hälfte aus Frauen mit Stimmrecht bestehen.  
  • Die Mitglieder der Auswahlkommission sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Nur in begründeten Ausnahmefällen ist ein Wechsel der Mitglieder der Auswahlkommission während der Vorauswahl- oder Auswahlgespräche möglich.
 

Das Einstellungsverfahren

Die Einstellung von Lehrkräften in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW erfolgt auf der Grundlage eines Ausschreibungs- und Listenverfahrens, das die Bewerber/innen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfasst.

Der Auswahlkommission liegt bei ihren Vorauswahlgesprächen - nach sog. Ordnungsgruppen sortiert - eine Liste der Bezirksregierung mit den jeweils geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern  vor.

Das Vorauswahlgespräch

In einem Vorauswahlgespräch entscheidet die Kommission auf der Grundlage der Ordnungsgruppenliste und des Ausschreibungstextes, welche Bewerber/innen zum Auswahlgespräch eingeladen werden. Dabei sind schwerbehinderte Bewerber/innen und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen einzuladen, wenn sie die Einstellungsbedingungen erfüllen. Die Vorauswahl wird protokolliert. Der Vorsitzende, also der Schulleiter, lädt die Bewerber/innen anschließend - unter Angabe eines Termins - zum Auswahlgespräch schriftlich ein. Weiterhin werden am VGK - um vergleichbare Bedingungen für alle Bewerber/innen zu schaffen - von der Auswahlkommission Fragen bzw. Themen für die Bewerber/ innen gemeinsam überlegt, auf die sich diese vor ihrem Gespräch vorbereiten können. Die Fragen haben ausdrücklich keinen 'Prüfungscharakter'.

Das Auswahlgespräch

Bei den Auswahlgesprächen entscheidet die Kommission (bzw. die stimmberechtigten Mitglieder s.o.) über die für die ausgeschriebene/n Stelle/n geeignetsten Kandidat/innen und begründet ihre Entscheidung jeweils schriftlich.

 

Grundlage der Vorgaben für das Auswahlverfahren in NRW:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 9. August 2007; Bereinigte Fassung unter Berücksichtigung der Änderungserlasse vom 20.12.2008, 29.10.2009, 05.02.2010 und 12.01.2012
 

* Stimmberechtigte Mitglieder