Die Facharbeit ist in zwei Exemplarentermingerecht abzugeben. Dabei soll das Erstexemplar mit Schnellhefter,das Zweitexemplar mit Heftstreifenabgegeben werden. Das Zweitexemplar verbleibt in Sammelordnern im Archiv der Schule, um Täuschungsversuche zu vermeiden.
Der Umfang der Facharbeiten ist auf 8 – 12 Seitenfestgelegt, was bedeutet, dass diese Vorgabe weder unter- noch überschritten werden darf.
Damit der Textumfang nicht durch die Auswahl der Schriftgröße, der Zeilenabstände, der Seitenränder etc. nach Belieben variiert werden kann, gibt es auch hier verbindliche Bestimmungen:
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Die Vorgaben und weitere Hilfen zur Erstellung der Arbeit erhalten die Schülerinnen und Schüler des VGK während des 2-tägigen Methodentrainings zu Beginn des Halbjahres Q1.2 und in dem Skript, welche ihnen zu Beginn des Trainings ausgehändigt wird.
Jede Facharbeit sollte die folgenden Bestandteile aufweisen:
Ich versichere hiermit, dass ich diese Arbeit selbstständig angefertigt und keine anderen als die von mir angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet habe. Die den benutzten Werken wörtlich und inhaltlich entnommenen Stellen sind als solche gekennzeichnet