Eltern-Mitarbeit in Gremien 

Die Elternarbeit am VGK wird geprägt durch die Elternvertreter/innen der einzelnen Klassen und Jahrgangsstufen, die den Kreis der Schulpflegschaft bilden. Die mehrmals im Jahr stattfindenden Schulpflegschaftssitzungen sind das Informationsforum, in dem schulübergreifende Themen vorgestellt und diskutiert werden. Wünsche und Bedürfnisse werden aus den Klassen und Jahrgangsstufen gesammelt, die dann ggf. zu Anträgen führen, welche in der Schulkonferenz zur Abstimmung gestellt werden.
In den Fachkonferenzen erhalten Eltern außerdem die Gelegenheit, fachbezogene Beratungsprozesse zu beeinflussen und fachinterne Beschlussfassungen in ihren Ursachen und Grundlagen zu verfolgen.

Klassen-, Jahrgangsstufen- und Schulpflegschaft am VGK

Die Schulpflegschaft ist ein wichtiges Gremium, in dem die Eltern aktiv am Schulleben teilnehmen. Der Meinungsaustausch zwischen Lehrerinnen, Lehrern und Eltern steht hier im Vordergrund. Es werden wichtige Entscheidungen vorbereitet und in der Schulkonferenz getroffen. Die Eltern werden in der Schulpflegschaft von den von ihnen gewählten Vertreterinnen und Vertretern repräsentiert. Das VGK legt hierauf großen Wert und schätzt die gute Zusammenarbeit zwischen den Elternvertreterinnen und –vertretern, der Schulleitung und dem Lehrerkollegium.
Die Schulpflegschaft erklärte hierzu:
"Die Aktivitäten der Schulpflegschaft des Vestischen Gymnasiums in Kirchhellen (VGK) sind ohne die enge Mitwirkung von Lehrerschaft, Schülervertretung (SV) und dem Verein der Freunde und Förderer (VFF) gar nicht vorstellbar. Aus den Mitgliedern dieser Gruppe haben sich zudem verschiedene Interessengruppierungen gebildet, die sich im Schulgebäude oder auch privat treffen, um dem Ziel einer produktiven Elternarbeit durch offene Gespräche und gemeinsames Tun näher zu kommen.
Die enge Verbundenheit zum VFF drückt sich auch darin aus, dass alle Mitglieder des VFF- Vorstandes sich auch in der Schulpflegschaft engagieren.
Immer unter dem Aspekt 'gemeinsam für unsere Kinder und vor allem nicht gegen die, sondern mit der Lehrerschaft' haben wir unsere bisherigen Aktivitäten geplant bzw. planen wir unser Tun. Ein zweiter wesentlicher Gesichtspunkt ist unser Wunsch, die Schule immer als einen wichtigen Bestandteil der Gemeinde Kirchhellen und auch der Pfarrgemeinden darzustellen.
Als feste Einrichtung soll die Gestaltung eines Schulfensters für den begehbaren Adventskalender der Pfarrgemeinde St. Johannes betrachtet werden. Eltern, die Schüler/innen und Lehrer/innen sollten sich hier gleichermaßen einbringen. Geboten werden: Musik, selbst Gebackenes bzw. selbst Gebasteltes und natürlich warme Getränke.
Selbstverständlich stehen wir auch bei diversen Schulfesten etwa als Grillmeister/innen bzw. Kellner/innen zur Verfügung und haben immer sehr viel Arbeit, aber auch Spaß dabei. Alle diese Aktivitäten werden wesentlich getragen von den musikalischen und literarisch- schauspielerischen sowie sonstigen Künsten der Schüler/innen und Lehrer/innen des VGK.
Eine große Sorge bereitete uns in der Vergangenheit die nicht ausreichende Versorgung mit Lehrern und Lehrerinnen an der Schule. Hier haben wir jedoch auch durchaus den Mut, unseren Unmut zu artikulieren. Und immerhin gab es hier und dort Erfolge.
Ein großes Anliegen ist die Verbesserung der Ausstattung des Schulkomplexes sowohl innen als auch außen."
Auf der Schulkonferenz werden über Mehrheitsbeschluss wichtige Grundsatzentscheidungen hinsichtlich der organisatorischen und pädagogischen Arbeit an der Schule getroffen (vgl. dazu auch § 65 Schulgesetz NRW). Hierzu gehören zum Beispiel die Abstimmungen über das Schulprogramm, das Fahrtenprogramm mit Festlegung der Kostenobergrenzen für die einzelnen Fahrten, den Schulhaushalt, die Verabschiedung einer Hausordnung, die Festlegung der beweglichen Ferientage, den Abschluss von Vereinbarungen oder Kooperationen mit außerschulischen Partnern, die Einführung von Lernmitteln und vieles andere mehr.
Auf der Schulkonferenz werden über Mehrheitsbeschluss wichtige Grundsatzentscheidungen hinsichtlich der organisatorischen und pädagogischen Arbeit an der Schule getroffen (vgl. dazu auch § 65 Schulgesetz NRW). Hierzu gehören zum Beispiel die Abstimmungen über das Schulprogramm, das Fahrtenprogramm mit Festlegung der Kostenobergrenzen für die einzelnen Fahrten, den Schulhaushalt, die Verabschiedung einer Hausordnung, die Festlegung der beweglichen Ferientage, den Abschluss von Vereinbarungen oder Kooperationen mit außerschulischen Partnern, die Einführung von Lernmitteln und vieles andere mehr.
Auf der Schulkonferenz werden über Mehrheitsbeschluss wichtige Grundsatzentscheidungen hinsichtlich der organisatorischen und pädagogischen Arbeit an der Schule getroffen (vgl. dazu auch § 65 Schulgesetz NRW). Hierzu gehören zum Beispiel die Abstimmungen über das Schulprogramm, das Fahrtenprogramm mit Festlegung der Kostenobergrenzen für die einzelnen Fahrten, den Schulhaushalt, die Verabschiedung einer Hausordnung, die Festlegung der beweglichen Ferientage, den Abschluss von Vereinbarungen oder Kooperationen mit außerschulischen Partnern, die Einführung von Lernmitteln und vieles andere mehr.
Auf der Schulkonferenz werden über Mehrheitsbeschluss wichtige Grundsatzentscheidungen hinsichtlich der organisatorischen und pädagogischen Arbeit an der Schule getroffen (vgl. dazu auch § 65 Schulgesetz NRW). Hierzu gehören zum Beispiel die Abstimmungen über das Schulprogramm, das Fahrtenprogramm mit Festlegung der Kostenobergrenzen für die einzelnen Fahrten, den Schulhaushalt, die Verabschiedung einer Hausordnung, die Festlegung der beweglichen Ferientage, den Abschluss von Vereinbarungen oder Kooperationen mit außerschulischen Partnern, die Einführung von Lernmitteln und vieles andere mehr.
Die Schulpflegschaft erklärte hierzu:
"Die Aktivitäten der Schulpflegschaft des Vestischen Gymnasiums in Kirchhellen (VGK) sind ohne die enge Mitwirkung von Lehrerschaft, Schülervertretung (SV) und dem Verein der Freunde und Förderer (VFF) gar nicht vorstellbar. Aus den Mitgliedern dieser Gruppe haben sich zudem verschiedene Interessengruppierungen gebildet, die sich im Schulgebäude oder auch privat treffen, um dem Ziel einer produktiven Elternarbeit durch offene Gespräche und gemeinsames Tun näher zu kommen.
Die enge Verbundenheit zum VFF drückt sich auch darin aus, dass alle Mitglieder des VFF- Vorstandes sich auch in der Schulpflegschaft engagieren.
Immer unter dem Aspekt 'gemeinsam für unsere Kinder und vor allem nicht gegen die, sondern mit der Lehrerschaft' haben wir unsere bisherigen Aktivitäten geplant bzw. planen wir unser Tun. Ein zweiter wesentlicher Gesichtspunkt ist unser Wunsch, die Schule immer als einen wichtigen Bestandteil der Gemeinde Kirchhellen und auch der Pfarrgemeinden darzustellen.
Als feste Einrichtung soll die Gestaltung eines Schulfensters für den begehbaren Adventskalender der Pfarrgemeinde St. Johannes betrachtet werden. Eltern, die Schüler/innen und Lehrer/innen sollten sich hier gleichermaßen einbringen. Geboten werden: Musik, selbst Gebackenes bzw. selbst Gebasteltes und natürlich warme Getränke.
Selbstverständlich stehen wir auch bei diversen Schulfesten etwa als Grillmeister/innen bzw. Kellner/innen zur Verfügung und haben immer sehr viel Arbeit, aber auch Spaß dabei. Alle diese Aktivitäten werden wesentlich getragen von den musikalischen und literarisch- schauspielerischen sowie sonstigen Künsten der Schüler/innen und Lehrer/innen des VGK.
Eine große Sorge bereitete uns in der Vergangenheit die nicht ausreichende Versorgung mit Lehrern und Lehrerinnen an der Schule. Hier haben wir jedoch auch durchaus den Mut, unseren Unmut zu artikulieren. Und immerhin gab es hier und dort Erfolge.
Ein großes Anliegen ist die Verbesserung der Ausstattung des Schulkomplexes sowohl innen als auch außen."
Quelle: Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen (© MSW)
Gremien VGK
Quelle: Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen (© MSW)

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Bei Schulen von der Größe des Vestischen Gymnasiums gehören ihr in paritätischer Zusammensetzung sechs Elternvertreterinnen bzw. –vertreter (gewählt auf der ersten Schulpflegschafts-versammlung des Schuljahres), sechs Lehrkräfte (gewählt auf der ersten Lehrerkonferenz des Schuljahres) sowie sechs Schülerinnen bzw. Schüler (gewählt auf der ersten SV-Sitzung des Schuljahres) an. Alle Vertreter/-innen in der Schulkonferenz haben gleiches Stimmrecht. Den Vorsitz hat der Schulleiter, der kein Stimmrecht hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet allerdings das Votum des Schulleiters.
Auf der Schulkonferenz werden über Mehrheitsbeschluss wichtige Grundsatzentscheidungen hinsichtlich der organisatorischen und pädagogischen Arbeit an der Schule getroffen (vgl. dazu auch § 65 Schulgesetz NRW). Hierzu gehören zum Beispiel die Abstimmungen über das Schulprogramm, das Fahrtenprogramm mit Festlegung der Kostenobergrenzen für die einzelnen Fahrten, den Schulhaushalt, die Verabschiedung einer Hausordnung, die Festlegung der beweglichen Ferientage, den Abschluss von Vereinbarungen oder Kooperationen mit außerschulischen Partnern, die Einführung von Lernmitteln und vieles andere mehr.
Aus dem Kreis der Mitglieder der Schulkonferenz wird ein Eilausschuss gewählt, der für eilige Entscheidungen, die keinen
Aufschub bis zum nächsten Sitzungstermin erlauben, einberufen wird. Dem Eilausschuss gehören je ein Vertreter bzw. je eine Vertreterin der Elternvertretung, der Schülervertretung und der Lehrervertretung an. Auch den Vorsitz des Eilausschusses hat der Schulleiter inne. Eine Entscheidung des Eilausschusses muss in der nächsten Schulkonferenzsitzung zur nachträglichen Genehmigung vorgelegt werden.
Am Vestischen Gymnasium tagt die Schulkonferenz drei Mal pro Schuljahr.