Mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe hat der Lehrerrat eine schulmitwirkungsrechtliche Funktion. Er ist ein wichtiger Ansprechpartner sowohl für die Kolleginnen und Kollegen als auch für die Schulleitung. Neben einer vermittelnden Funktion gehört zu den Aufgaben des Lehrerrates, bereits frühzeitig dienstliche und pädagogische Absprachen zu treffen sowie Konferenzbeschlüsse anzubahnen, an denen sich alle Mitglieder der Schulgemeinde orientieren können. Darüber hinaus kann der Lehrerrat Vorschläge des Kollegiums in die Schulentwicklung einbringen und deren Umsetzung begleiten.
Der Lehrerrat nimmt neben seinen schulmitwirkungsrechtlichen Aufgaben aufgrund der Übertragung von Dienstvorgesetztenaufgaben auf den Schulleiter auch personalvertretungsrechtliche Aufgaben wahr. Diesbezüglich hat der Lehrerrat besondere Rechte und Pflichten. Dazu gehören u.a.
Zur Wahrnehmung dieser vielfältigen Aufgaben finden regelmäßig Besprechungen zwischen der Schulleitung und dem Lehrerrat statt. Der Lehrerrat informiert darüber hinaus das Kollegium auf Lehrerkonferenzen über die Inhalte seiner Arbeit.