Die Ordnung für den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung (OVP) regelt die zweite Phase der Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen und legt die verbindlichen Ziele des Referendariats fest. Seit dem Jahrgang 11/16-4/18 gilt nach der Novellierung des Lehrerausbildungsgesetzes und dem Inkrafttreten von Änderungen der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (April 2016) das neue Kerncurriculum.
Das neue und landesweit für die Lehrerausbildung verbindliche Kerncurriculum unter der Leitlinie „Vielfalt als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen“ strukturiert die Ausbildung im insgesamt achtzehnmonatigen Vorbereitungsdienst. Die im Kerncurriculum für die fünf verschiedenen Handlungsfelder aufgeführten Kompetenzen und Standards beschreiben dabei die Kompetenzerwartungen zum Ende der Ausbildungszeit. Sie bilden damit die Grundlage für die z.Zt. noch in Arbeit befindliche Neuformulierung des Ausbildungsprogramms des ZfsL in Gelsenkirchen, das in Zusammenarbeit mit den für die schulische Ausbildungsberatung zuständigen Ausbildungsbeauftragten der Schulen erarbeitet werden soll. Ziel wird es sein, die Ausbildung in den Seminaren und in der Schule bestmöglich aufeinander abzustimmen.
Eine wichtige Rolle bei der Ausbildung in der Schule übernehmen die Ausbildungsbeauftragten (zurzeit: Frau Korte, Herr Rode). Diese fördern im Auftrag der Schulleitung zum einen eine stabile und qualitätsorientierte Zusammenarbeit zwischen Schule und ZfsL. Dies geschieht durch abgestimmte Ausbildungsaufgaben, vergleichbare Beratungskonzepte und die Anwendung übereinstimmender Beurteilungsmaßstäbe in der Ausbildung. Des Weiteren gehört die Koordination der Lehrerausbildung innerhalb der Schule, die Beratung der Schulleitung sowie die ergänzende Beratung und Unterstützung der Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen zu den Aufgaben. Zu diesem Zweck werden diese jeweils einer/m Ausbildungsbeauftragten für die persönliche Betreuung während der Ausbildungszeit zugeteilt. Zuteilungskriterium ist neben der annähernd gleichen Verteilung auf die eingesetzten Ausbildungsbeauftragten die Überschneidung oder Affinität der unterrichteten Fächer von Ausbildungsbeauftragten und Lehramtsanwärtern, um die Referendare so individuell wie möglich auf ihrem Weg begleiten zu können.
Die Gesamtausbildung erfolgt in drei Ausbildungsabschnitten und steht unter den Leitbegriffen Orientierung, Professionalisierung undKonsolidierung. Im ersten Ausbildungsabschnitt konzentrieren sich die Aufgaben der Ausbildungsbeauftragten in enger Kooperation mit der Schulleitung und den Fachlehrerinnen und -lehrern vornehmlich auf Aspekte, die die Studienreferendare/innen auf den selbstständigen Unterricht vorbereiten. Im zweiten Abschnitt verlagern sich die Aspekte des Begleitprogramms auf die Möglichkeiten der Hilfestellung bei der Durchführung des selbstständigen Unterrichts und die individuelle Betreuung und Beratung in konkreten Belastungs- und Konfliktsituationen. In der letzten Phase der Ausbildung werden notwendige individuelle Beratungshilfen und Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Durchführung der unterrichtspraktischen Prüfungen und das Kolloquium im II. Staatsexamen angeboten.
In dieser Phase werden die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter gezielt auf den selbstständigen Unterricht in der zweiten Phase vorbereitet. Nach einer Intensivphase unter Leitung der Seminarleiter/innen lernen sie die Ausbildungsschule kennen und beginnen sogleich mit fachbezogenen Hospitationen (drei bis fünf Tage), damit sie möglichst viele Lerngruppen und Fachlehrerinnen und Fachlehrer kennenlernen. Dieser ersten Woche in der Ausbildungsschule kommt eine besondere Bedeutung zu, denn es ist das Anliegen der Schule, den Lehramtsanwärtern und Lehramtsanwärterinnen das Gefühl zu vermitteln, dass sie willkommen sind und erwartet werden. Wichtig ist, dass die jungen Kollegen und Kolleginnen die Schulleitung, die Ausbildungsbeauftragten und die Fachlehrer/innen als Ansprechpartner/innen erfahren, an die sie sich mit Fragen und Unsicherheiten wenden können. Die Einführungswoche soll Raum geben, immer wieder nachfragen und sich rückversichern zu können. Nach der ersten Woche erstellen die Lehramtsanwärter und –anwärterinnen dann (unterstützt von den Ausbildungsbeauftragten) einen persönlichen Stundenplan und beginnen mit dem Unterricht unter Anleitung.
Im Rahmen verschiedener Schulgruppensitzungen, die von den Ausbildungsbeauftragten geleitet werden und zu denen z:T. themenabhängig schulinterne Experte/innen (wie z.B. die Koordinator/innen) hinzukommen, werden die Lehramtsanwärter und -anwärterinnen schrittweise auf ihre Arbeit am VGK vorbereitet, aber auch während der gesamten Ausbildungszeit von schulischer Seite her begleitet.
In dieser Ausbildungsphase (in der Regel in den ersten sechs Wochen) findet zudem auf der Grundlage eines Unterrichtsbesuches, an dem die Kernseminarleiterin bzw. der Kernseminarleiter und die/der zuständige Ausbildungsbeauftragte teilnehmen, ein Eingangs- und Perspektivgespräch statt. In diesem benotungsfreien Raum erfolgt eine Bestandsaufnahme der bereits erreichten berufsbezogenen Kompetenzen der Lehramtsanwärter und -anwärterinnen, die zur weiteren individualisierten Ausbildungsplanung dienen soll.
Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung der Referendarinnen und Referendare beträgt 14 Wochenstunden à 45 Minuten (entspricht 9-10 Unterrichtseinheiten à 67,5 Minuten). Davon entfallen neun Wochenstunden à 45 Minuten (entspricht 6 Unterrichtseinheiten à 67,5 Minuten) auf den selbstständigen Unterricht, die restlichen Stunden auf den Unterricht unter Anleitung. Der selbstständige Unterricht erstreckt sich über zwei vollständige Schulhalbjahre. Bei der Unterrichtsverteilung wird auf den Einsatz in beiden Fächern sowie in beiden Sekundarstufen geachtet.
In dieser Phase sind die Ausbildungsbeauftragten bemüht, an möglichst vielen der verpflichtenden Unterrichtsbesuche der Lehramtsanwärter und –anwärterinnen (incl. Nachbesprechungen) teilzunehmen, damit die Ausbildungsbeauftragen am Ausbildungsbedarf der Lehramtsanwärter und –anwärterinnen orientiert beraten, auf Zuständigkeiten verweisen und Ansprechpartner(innen) vermitteln können. Darüber hinaus stehen die Ausbildungsbeauftragen den Lehramtsanwärtern und –anwärterinnen auf Wunsch auch für weitere Unterrichtsbesuche im eigenständigen Unterricht zur Verfügung, um ihnen z.B. kontinuierlich Feedback über die Entwicklung bestimmter Bereiche geben zu können.
Im Zentrum der letzten Ausbildungsphase steht die Vorbereitung auf die zweite Staatsprüfung, so wird beispielsweise von den Lehramtsanwärtern und –anwärterinnen der Verlauf des Kolloquiums am Beispiel ihres gewählten Themas simuliert. Auch die Organisation dieses Tags wird durchgesprochen und in der Gruppe der Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen gemeinschaftlich geplant. Im Anschluss an die zweite Staatsprüfung steht neben dem Praktikum zur Einsichtnahme in Aufgaben anderer Schulformen oder Schulstufen die Vorbereitung auf die ‚schulscharfen‘ Bewerbungsverfahren auf dem Ausbildungsprogramm