Lehrerfortbildung ist für die Schulentwicklung und die Qualitätsentwicklung sowie -sicherung von großer Bedeutung.
Sich ändernde gesellschaftliche Anforderungen, neue Erkenntnisse über erfolgreiches Lernen und Lehren, sich wandelnde Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen oder neue technologische Herausforderungen verlangen von Lehrerinnen und Lehrern, Wissen und Können, um sich ändernden Erfordernissen schulischer Arbeit kontinuierlich anzupassen. Lebenslanges Lernen ist gerade für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen besonders wichtig. Zur dauerhaften Stärkung der Leistungsfähigkeit von Schulen kommt der Lehrerfortbildung aus diesem Grund eine besondere Rolle zu. Sie unterstützt die Lehrerinnen und Lehrer bei der Erweiterung ihrer fachlichen, didaktischen und erzieherischen Kompetenz und fördert die Weiterentwicklung des Unterrichts und der Arbeit der Schule.
Diesem Umstand trägt auch § 57 Absatz 3 des Schulgesetzes Rechnung, indem er Lehrerinnen und Lehrer „verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an schulinternen und schulexternen dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen“.
Das Fortbildungskonzept des Vestischen Gymnasiums Kirchhellen dient daher als verbindliches Element des Schulprogramms der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Schule. Es hilft den Lehrkräften, ihren Erziehungs- und Unterrichtsauftrag entsprechend den sich ändernden Anforderungen professionell zu gestalten.
Die Ermittlung des Fortbildungsbedarfs beinhaltet drei miteinander verbundene Aspekte:
In einer Bestandsaufnahme wird festgestellt, über welche der für die Schule notwendigen Kompetenzen das Lehrerkollegium bereits verfügt. Dazu können in der Schule vorhandene Informationen über die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer, über bisher wahrgenommene besondere Aufgaben und über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen helfen, einen detaillierten Überblick über die bei den Lehrerinnen und Lehrern vorhandenen Kompetenzen zu gewinnen.
Ausgangspunkt für die Ermittlung des Fortbildungsbedarfs sind die Kompetenzen, über die Lehrerinnen und Lehrer verfügen müssen, damit die Schule die in staatlichen Vorgaben wie Richtlinien und Lehrplänen und im Schulprogramm beschriebenen Aufgaben erfüllen kann. Neben den aktuellen Aufgaben können auch künftige Entwicklungsperspektiven in den Blick genommen werden.
Der Vergleich von im Lehrerkollegium vorhandenen mit den für die schulische Arbeit notwendigen Kompetenzen führt dazu, Kompetenzbereiche zu erkennen und zu beschreiben, die in der Schule noch nicht im erforderlichen Umfang vorhanden sind. Diese Kompetenzanalyse erfolgt aufgaben- und problembezogen im Dialog zwischen den Beteiligten. Dabei werden Problemlagen und gemeinsame Stärken, aktuelle Aufgaben, Entwicklungsperspektiven und Ziele besprochen.
Lehrerfortbildungen werden für drei Zielgruppen ausgewiesen:
Das Lehrerkollegium: Fortbildungen, die für das gesamte Kollegium organisiert werden, richten sich nach den Wünschen des Kollegiums bzw. nach den Arbeitsfeldern, die durch Schulprogramm und Zielvereinbarung ausgewiesen werden. Diese Fortbildungen werden vom Fortbildungsbeauftragten, der aus der vorhandenen Angebotspalette von Bezirksregierung, Kompetenzteams sowie weiterer Anbieter geeignete Fortbildungen zusammenstellt und in Absprache mit dem Lehrerkollegium auswählt, in Abstimmung mit der Schulleitung organisiert.
Fachgruppen: Die Fachkonferenzen evaluieren in ihrer jeweiligen Fachgruppe den vorhandenen Fortbildungsbedarf und kontaktieren den Fortbildungsbeauftragten zur Beratung hinsichtlich möglicher Angebote und Kontaktaufnahme mit Moderatoren. Die Organisation der Fortbildung in den Fachgruppen liegt beim Fachkonferenzvorsitzenden.
Einzelne Lehrperson: Individuelle Fortbildungen werden in Absprache mit der Schulleitung selbst organisiert. Für Angebotssichtung und Kontaktaufnahme steht der Fortbildungsbeauftragte unterstützend zur Verfügung. Nehmen einzelne Lehrerinnen und Lehrer an schulexternen Lehrerfortbildungen im Auftrag der Schule teil, tun sie dies in der Regel, um spezielle Qualifikationen zu erlangen; diese Kolleginnen und Kollegen dienen dann als Multiplikatoren für das Gesamtkollegium bzw. ihre Fachgruppe.
Vorschläge, welche Fortbildungen am oder für das Vestische Gymnasium Kirchhellen durchgeführt werden, können durch das Kollegium, die Fachgruppen oder einzelne Lehrpersonen erfolgen und sollten gegenüber der Schulleitung, dem Fortbildungsbeauftragen oder in der Lehrerkonferenz formuliert werden. Die Schulleitung wird darüber hinaus die Bereiche zur Fortbildung vorschlagen, die sie für die Entwicklung der schulischen Ziele bzw. für die Erreichung der in der Zielvereinbarung formulierten Schritte für notwendig erachtet und die durch die Vorgaben der Bezirksregierung/ des Landes notwendig sind. Die Fortbildungsplanung ist auf Kontinuität und Langfristigkeit angelegt, daher soll zum Ende des jeweiligen Schuljahres durch die/ den Fortbildungsbeauftragte/n eine Befragung zu möglichen Fortbildungswünschen für das nächste Jahr unter den Kolleginnen und Kollegen durchgeführt werden. Die eingegangenen Vorschläge werden durch den Fortbildungsbeauftragten erfasst und bilden die Grundlage für die Fortbildungsplanung, die für das jeweils folgende Schuljahr vorgenommen wird.
Eine breite Beteiligung der Schulgemeinde an der Ermittlung des Fortbildungsbedarfs und der Planung von Fortbildungsmaßnahmen schafft die Grundlage für die Bereitschaft und das Interesse, sich mit den Ergebnissen der Fortbildungen und der Umsetzung neuer Konzepte auseinanderzusetzen. Schulleitung und Lehrerkollegium sind hier in besonderer Weise gefordert. Sie werden dabei von der/ dem Fortbildungsbeauftragten aus dem Kollegium unterstützt.
Die Schulleitung entscheidet über Angelegenheiten der Fortbildung. In ihre Zuständigkeit fallen unter anderem:
- das Hinwirken auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer
- die Übertragung von Koordinationsaufgaben an die/ den Fortbildungs-beauftragte/n
- die Genehmigung von Fortbildungsanträgen aufgrund der vereinbarten Kriterien (vgl. Punkt 5), die
eventuell notwendige Genehmigung von Sonderurlaub und die Genehmigung von Erstattungen aus
dem Fortbildungsetat
Beauftragt durch die Schulleitung bearbeitet er/ sie folgende Schwerpunkte:
- Entwicklung und Weiterführung eines Fortbildungskonzepts
- Regelmäßige Ermittlung des Fortbildungsbedarfs des Lehrerkollegiums
- Informieren des Kollegiums über Fortbildungsangebote
- Kooperation mit dem örtlichen Kompetenzteam, dem Dezernat für Lehrerfortbildung bei der
Bezirksregierung und freien Trägern
- Unterstützung von Schulleitung und Lehrerkollegium bei der Vorbereitung und Durchführung
schulinterner Fortbildungsveranstaltungen
- Unterstützung von Fachgruppen und Einzelpersonen in Fortbildungsfragen
- Beratung der Schulleitung bei der Entscheidung über schulexterne Fortbildungsanträge von
Lehrkräften auf der Grundlage der Fortbildungsplanung
- Evaluierung und Dokumentation der Fortbildungsarbeit der Schule gemeinsam mit den Fachschaften
Die Schulkonferenz ist an der Beratung über Grundsätze der Fortbildung beteiligt und entscheidet über die Durchführung ganztägiger Fortbildungen für das Lehrerkollegium in Form von „pädagogischen Tagen“.
Die Lehrerkonferenz entscheidet über Grundsätze der Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleitung. Sie berät über den Bedarf an schulischer Fortbildung für das Kollegium und beantragt bei der Schulkonferenz die Durchführung pädagogischer Tage.
Die Fachkonferenzen ermitteln den fachspezifischen Fortbildungsbedarf und übermitteln entsprechende Wünsche an die/ den Fortbildungsbeauftragte/n. In Bezug auf Fortbildungen ihrer Fachgruppen obliegt es den Fachkonferenzen,
- fachspezifische Fortbildungsangebote des örtlichen Kompetenzteams und externer Träger
selbstständig zu prüfen,
- die Teilnahme von Fachkonferenzmitgliedern an dienstlich angeordneten Fortbildungsveranstaltungen
sicherzustellen,
- die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen bei der Schulleitung zu beantragen,
- den Transfer der Fortbildungsergebnisse in ihrer Fachgruppe zu gewährleisten und geeignetes Material
zur Verfügung zu stellen,
- die in der Fachkonferenz durchgeführten Fortbildungen zu evaluieren und die Ergebnisse der
Evaluation in geeigneter Form an die/ den Fortbildungsbeauftragte/n weiterzuleiten.
Individuelle Fortbildungswünsche gehören ebenso zur Fortbildungsplanung wie die von Fachgruppen und Gesamtkollegium. In der Verantwortung der einzelnen Lehrperson liegt es,
- den persönlichen Fortbildungsbedarf und vorliegende Angebote zu prüfen,
- der Schulleitung persönliche Fortbildungswünsche mitzuteilen,
- die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen bei der Schulleitung zu beantragen,
- nach der Fortbildungsveranstaltung über die Ergebnisse zu berichten (z. B. der Fachgruppe, der
Lehrerkonferenz),
- den vorbereiteten Evaluationsbogen auszufüllen und an die/ den Fortbildungsbeauftragte/n
weiterzuleiten.
Aufgrund der Teilnahme an Fortbildungen darf kein Unterrichtsausfall entstehen. Unterrichtsausfall entsteht nicht, wenn die beantragende Lehrkraft den Fortgang des Lernprozesses durch geeignete Aufgaben für den Vertretungsunterricht sicherstellt. Organisatorischer Aufwand, entstehende Kosten der Fortbildung und der zu erwartende Ertrag sollen in einem vertretbaren und angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Bei der Bewilligung von Fortbildungen sollen folgende Kriterien in ihrer Rangfolge berücksichtigt werden:
1. Fortbildungsmaßnahmen sowie Dienstbesprechungen, die von der vorgesetzten Behörde angeordnet
werden.
2. Fortbildungsmaßnahmen, die aufgrund von Veränderungen der schulorganisatorischen oder
curricularen Vorgaben erforderlich sind (Fachschaftsvorsitzende erhalten hierbei Vorrang).
3. Fortbildungsmaßnahmen, die sich aus Funktionen innerhalb der Schule ergeben.
4. Fortbildungen, die sich aus gravierenden methodischen und inhaltlichen Änderungen eines Faches
ergeben.
5. fächerübergreifende Veranstaltungen.
Bei der Auswahl und Bewilligung der Maßnahmen sollten zusätzlich folgende Kriterien beachtet werden:
- Zu welchen Themen sind Fortbildungen erforderlich?
- Decken sich diese Themen mit dem Schulprogramm?
- Welche dieser Themen sind in schulinternen Fortbildungen zu bearbeiten?
- Welche zeitlichen, finanziellen und personellen Ressourcen stehen für die Fortbildung zur Verfügung?
- Wer soll an welcher Fortbildung teilnehmen?
- Wie kann die Qualität der Fortbildung bewertet werden?
- Wie können die Fortbildungsergebnisse in der Schule bekannt gemacht und effektiv genutzt werden
(Multiplikatorwirkung)?
Die Evaluation individueller Fortbildungen erfolgt über die Weiterleitung des Evaluationsbogens an die/ den Fortbildungsbeauftragte/n. Die Ergebnisse dieser Rückmeldung werden berücksichtigt bei der Beratung zu Fortbildungsbedarfen sowie der Weiterleitung von Fortbildungsangeboten.
Schulinterne Fortbildungen sollen anhand dreier Schwerpunkte evaluiert werden:
1. Die Evaluation im Schwerpunkt „Fortbildungsveranstaltungen” bezieht sich auf die Bewertung einer einzelnen Fortbildungsveranstaltung, einzelner Phasen innerhalb einer Fortbildungsveranstaltung oder einer Fortbildungsmaßnahme, die aus einer Reihe von Fortbildungsveranstaltungen besteht. Dabei geht es u. a. um erreichte Ziele und vermittelte Inhalte, angewandte Methoden und Medien, die Kompetenz der Moderatorinnen und Moderatoren bzw. Referentinnen und Referenten, organisatorische Fragen, den zeitlichen Ablauf sowie um Konsequenzen für künftige Fortbildungsveranstaltungen.
2. Die Evaluation im Schwerpunkt „Anwendung in der Praxis” beinhaltet die Bewertung der Fortschritte bzw. Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Fortbildungszielen und -inhalten in der Praxis. Dabei geht es u. a. um die Analyse von Faktoren, die die Umsetzung in die Praxis erschweren und die Entwicklung von für die Umsetzung in die Praxis förderlichen Strukturen und Hilfen. Die Evaluation der Anwendung der Fortbildungsinhalte in die Praxis erfolgt nicht direkt nach der Fortbildungsveranstaltung, sondern beginnt einige Wochen danach und wird in ggf. regelmäßigen Abständen fortgeführt.
3. Die Evaluation im Schwerpunkt „Fortbildungsplanungsprozess” beinhaltet die Bewertung aller Elemente der Fortbildungsplanung einschließlich ihres Zusammenwirkens im Fortbildungsplanungsprozess. Dabei geht es u. a. um die in der Fortbildungsplanung unter der Perspektive des Schulprogramms vereinbarten Ziele, den Ablauf und die Entscheidungen im Fortbildungsplanungsprozess, die Fortbildungsplanungskonzeption der Schule sowie um Folgerungen für die Weiterentwicklung der Fortbildungsarbeit an der Schule. Das fortgeschriebene Fortbildungskonzept sollte die Ergebnisse der internen und externen Evaluation sowie die Ergebnisse der Befragung des Kollegiums zu ihren Fortbildungswünschen einbeziehen.
Die Bestandsaufnahme ergab, dass das Kollegium bereits über zahlreiche Kompetenzen verfügt. Diese lassen sich in überfachliche und fachbezogene Kompetenzen unterteilen. Beispielhaft können dabei folgende Bereiche angeführt werden:
Überfachlich (u. a.):
Fachbezogen (u. a.):
Hieraus ergibt sich vor allem die Möglichkeit, gezielt Fortbildungsbedarfe aus dem Kollegium heraus zu beheben, indem Kolleginnen und Kollegen als Expertinnen und Experten fungieren und ihr Wissen, zum Beispiel in Form von Fachgruppensitzungen, weitergeben.
Die Abfrage der Fortbildungswünsche und -bedarfe zeigte ein breit gefächertes Ergebnis. Um dieses zu ordnen und die Fortbildungsplanung für das folgende Schuljahr abzuleiten, wurden – in Abhängigkeit von der Anzahl betroffener Lehrerinnen und Lehrer – sämtliche Wünsche in drei Gruppen eingeteilt.
Die erste Gruppe bilden überfachliche Themen, die für einen Großteil des Kollegiums relevant sind. Fortbildungswünsche sind hier mit Gewichtung nach Häufigkeit der Nennung:
Die zweite Gruppe besteht aus Fortbildungsthemen, die von mehreren Fachgruppen gewünscht wurden:
In der dritten Gruppe befinden sich all jene Themen, welche nur einen kleinen, fachbezogenen Teil des Kollegiums betreffen. Eine kleine Auswahl bietet die folgende Liste:
Aus den Ergebnissen der Umfrage und in Abstimmung mit der Lehrerkonferenz vom 20.11.2017 wurden folgende Schlussfolgerungen gezogen und Absprachen zur Fortbildungsplanung getroffen.
1. Aufgrund des fachübergreifenden Charakters und der Häufigkeit der Nennungen werden folgende Themen für künftige Fortbildungen im Rahmen pädagogischer Tage vorgesehen beziehungsweise angestrebt:
2. Themen, welche für eine größere Gruppe innerhalb des Kollegiums relevant sind und daher für Fortbildungen für fachübergreifende Teilgruppen des Kollegiums vorgesehen sind. Dabei sollte auf das Nutzen von Multiplikatorwirkungen geachtet werden:
3. Themen, welche in Verantwortung der Fachschaften liegen und in Absprache mit dem Fortbildungsbeauftragten durch den Besuch individueller Fortbildungs-veranstaltungen angegangen werden sollen:
Alle übrigen Themen, zum Beispiel
Am ersten pädagogischen Tag am 13.02.2018 fand für das gesamte Kollegium eine Erste-Hilfe-Fortbildung durch den Malteser Hilfsdienst statt.
Die anschließende Evaluation ergab, dass die gewünschten Kompetenzen bzw. die Auffrischung der Erste-Hilfe-Fähigkeit erreicht wurde, wenn auch eine adressatengerechtere Vermittlung gewinnbringender gewesen wäre.
Der zweite pädagogische Tag am 25.04.2018 findet zum Thema Medienpass NRW statt. Hierbei soll die Implementierung des Medienkompetenzrahmens in die schulinternen Curricula vorgenommen werden. Dieser ist ein anerkanntes Instrument zur Förderung von Medienkompetenz im Unterricht.
Des Weiteren finden bzw. fanden Fortbildungen unter anderem zu folgenden Inhalten statt: