Die Gefahrstoffe werden durch die Gefahrstoffbeauftragte, Frau Hummel, verwaltet. Im Programm D-GISS wurden alte und neu erworbene Stoffe eingepflegt und geprüft. Nicht mehr zugelassene Stoffe wurden im Zuge der Modernisierung des Chemieraums entsorgt. Die neue Gefahrstoffverordnung mit aktuellen Gefahrenkennzeichen wird stetig umgesetzt und alte Chemikalien auf den neuesten Stand gebracht.
Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes ist bei allen Experimenten mit möglicher Gefährdung das Erstellen einer tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Nach der Prüfung müssen notwendige Maßnahmen ermittelt und festgelegt werden.
Schwerpunkte der Neuregelung betreffen u.a.:
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Einrichtung von Fachräumen
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Gasanlagen und Druckgasflaschen
- Mikrobiologisches und gentechnisches Arbeiten
- Umgang mit Lebewesen
- Künstliche optische Strahlung und Laser
- Regelungen zu Technik/Arbeitslehre, Hauswirtschaft, Kunst und Musik
In verschiedenen Bereichen der Schule werden Gefahrstoffe vewendet. Damit alle Schulmitglieder sicher arbeiten können, gibt es die Neufassung der Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein- Westfalen (RISU-NRW), welchein den naturwissenschaftlichen Fächern, Kunst und Musik der allgemeinbildenden Schulengilt. Sie setzt die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht – Empfehlung der Kultusministerkonferenz i.d.F. vom 27.2.2013 in NRW um.
Für Fragen zu den genannten Punkten steht Frau Hummel immer zur Verfügung.