Sicherheitsbeauftragte:r

Herr Hemfort
Für die Sicherheitsförderung in der Schule sind die Sicherheitsbeauftragten von besonderer Bedeutung. Sie unterstützen und beraten die Schulleiter*innen bei ihren Aufgaben. Sie haben allerdings gegenüber den Lehrkräften einer Schule keine Weisungsbefugnis. Das bedeutet z. B., dass sie nicht die Beseitigung von Gefahrenquellen anordnen, sondern ihre Beobachtungen nur der Schulleitung mitteilen und Vorschläge für ihre Beseitigung machen können.
Die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten ist trotz deren begrenzter Zuständigkeit von großer Bedeutung für das Sicherheitsniveau einer Schule. Sie sollen auf dem Gebiet der Sicherheitsförderung Experten und das Bindeglied zwischen Lehrkräften, Schüler*innen  einerseits und der Schulleitung andererseits sein.
Ihr Aufgabenfeld umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
Sie melden der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter technische und sicherheitsrelevante organisatorische und verhaltensbedingte Mängel, die zu gesundheitlichen Gefährdungen und Unfällen führen können, und unterbreiten Vorschläge für ihre Beseitigung.
Sie nehmen an den Besichtigungen und Beratungsgesprächen mit externen Organisationen und Institutionen, z. B. Gemeindeunfallversicherungsverband oder Unfallkasse, teil.
Sie unterstützen die Schulleiterin bzw. den Schulleiter bei der Information des Lehrerkollegiums über Fragen und Probleme der Sicherheits- und Gesundheitsförderung, beraten Fachkonferenzen und einzelne Lehrkräfte in präventiven Angelegenheiten, initiieren und organisieren Fortbildungsmaßnahmen zur Sicherheitsförderung und wirken darauf hin, dass in Konferenzen, vor allem der Fächer mit besonderen Gefährdungen, fachspezifische Sicherheits- und Gesundheitsprobleme behandelt werden.
Sie initiieren schulische Projekte und Maßnahmen zur Sicherheits- und Gesundheitsförderung, z. B. eine Projektwoche „Sicherheit“, und organisieren sie gegebenenfalls.
Gesundheitskonzept am VGK