Grundsätzlich gilt, dass die schulische Steuergruppe (SSG) von der Lehrerkonferenz beauftragt wird, schulinterne Entwicklungsziele umzusetzen. Das heißt, die Steuergruppe ist an ein entsprechendes Mandat gebunden.
Der SSG gehören mindestens ein Mitglied der engeren Schulleitung (zurzeit: Schulleiter) sowie eine offene Anzahl an Lehrkräften an.
Die Arbeit in der SSG ist freiwillig. Sie ist ein „offener Verband“, das heißt, es können jederzeit Kolleginnen und Kollegen zum Arbeitskreis hinzukommen. Die Mitarbeit sollte dann allerdings kontinuierlich für mindestens einen Arbeitsauftrag gewährleistet sein.
Die SSG ist bemüht, den wöchentlichen Sitzungsturnus kontinuierlich beizubehalten.
In Abgrenzung zur schuleigenen Schulprogrammgruppe befasst sich die SSG vornehmlich mit inhaltlicher, zeitlicher und organisatorischer Koordination von Schulentwicklungsaufgaben, die im Rahmen allgemeiner Vorgaben bzw. als Mandat des Lehrerkollegiums gesetzt worden sind.
Die SSG ist verantwortlich für die Begleitung und Auswertung von gesamtschulischen Evaluationsprozessen (z.B. SEIS). Damit sorgt sie dafür, dass die Schule auf der Basis der Evaluationsergebnisse klar definierte Schulentwicklungsziele formuliert.
Die SSG arbeitet eng mit anderen Gremien, hier vor allem der Schulprogrammgruppe und dem Lehrerrat, zusammen, indem Anregungen und Arbeitsergebnisse ausgetauscht werden.
Von der Arbeit der SSG wird vor der Lehrerkonferenz Bericht erstattet. Die Arbeitsergebnisse werden dort diskutiert und erörtert; dies gipfelt ggfs. in einer Konkretisierung des Arbeitsauftrages. Zusätzlich wird ein Ordner mit Protokollen der SSG-Sitzungen im Lehrerzimmer zur Einsicht ausgestellt.
Die Arbeitsergebnisse der SSG werden in geeigneter Form anderen Mitwirkungsgremien, z.B. Schulpflegschaft und Schulkonferenz, zur Kenntnis gebracht.
Die Mitglieder der SSG erhalten insgesamt drei Anrechnungsstunden, die aus dem dem Kollegium zustehenden „Kollegiums-Topf“ für Anrechnungsstunden zur ständigen Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben ausgegeben werden (siehe Beschluss der Lehrerkonferenz vom 13.06.2012, Ausnahme: Schulleiter).
Den Mitgliedern der SSG wird bevorzugt die Wahrnehmung spezifischer Fortbildungsangebote ermöglicht. Idealerweise ist eine kontinuierliche Weiterbildung, vor allem in den Bereichen „Schulmanagement“ und „Kommunikation“ anzustreben.