Teilkonferenz/Disziplinarausschuss

Herr Willebrand

Schulleiter

Herr Hemfort

gewählte Kolleginnen und Kollegen 2021/2022

Frau Hummel

gewählte Kolleginnen und Kollegen 2021/2022

Frau Bagh 

gewählte Kolleginnen und Kollegen 2021/2022

Die Einrichtung einer Teilkonferenz, die die Aufgaben eines Disziplinarausschusses übernimmt, ergibt sich aus §53, Absatz 7, Schulgesetz NRW. Sie wird von der Lehrerkonferenz eingerichtet und befindet über besondere disziplinarische Auffälligkeiten. Die Teilkonferenz berät über Ordnungsmaßnahmen nach grobem und/oder wiederholtem Fehlverhalten, nachdem die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler und deren bzw. dessen Eltern haben Stellung beziehen können.

Ordnungsmaßnahmen wie die Androhung der Entlassung von der Schule und die Entlassung von der Schule können nur von der Disziplinarkonferenz ausgesprochen werden. Andere, nicht so gravierende Ordnungsmaßnahmen wie schriftlicher Verweis, Überweisung in eine parallele Lerngruppe, vorübergehender Ausschluss vom Unterricht oder sonstigen Schulveranstaltungen können vom Schulleiter eigenständig ausgesprochen werden, wobei die Möglichkeit der Einberufung einer Teilkonferenz aber nicht ausgeschlossen ist.

Mitglieder dieser Teilkonferenz sind:

  • ein Mitglied der Schulleitung, am Vestischen Gymnasium ist dies der stellvertretende Schulleiter
  • die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer oder Jahrgangsstufenleiter/in
  • drei weitere, für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Lehrerinnen und Lehrer oder Mitarbeiter/innen als ständige Mitglieder
  • ein/e Vertreter/in der Schulpflegschaft (für die Dauer eines Schuljahres zu wählen), sofern der/die betroffene Schüler/in oder seine Eltern im Einzelfall nicht widersprechen.
  • ein/e Vertreter/in des Schülerrates (für die Dauer eines Schuljahres zu wählen), sofern der/die betroffene Schüler/in oder seine Eltern im Einzelfall nicht widersprechen.


Zu der Konferenz werden nicht nur die Konferenzmitglieder, sondern auch alle am Verfahren beteiligten Personen eingeladen. Die Einladung erfolgt durch den Vorsitzenden der Konferenz.