Sport am VGK 
Konzept

Leitbild für das Fach Sport am VGK -                                                   


Der Stellenwert des Faches Sport im Schulleben und im Schulprogramm des Vestischen Gymnasiums Kirchhellen drückt sich im Leitbild und im Schulsportprogramm aus und ist Bestandteil des schulinternen Lehrplans.

Unsere Schule folgt dazu einem ganzheitlichen Leitbild, das die Freude an Bewegung, Spiel und Sport der Schüler*innen durch Vielfalt, Gemeinschaft und Kooperation fördern will.

Die Fachkonferenz Sport möchte bei Schüler*innen Bewegungsfreude, Gesundheitsbewusstsein, Gemeinschaftssinn und Kooperationsfähigkeit im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule entwickeln. Durch ihr Schulsportkonzept möchte sie den Schüler*innen die Ausbildung zu einer mündigen, bewegungsfreudigen und gesundheitsbewussten Persönlichkeit ermöglichen. Dabei werden vielfältige Begegnungen und die Vielfalt der Individuen selbst genutzt, um gemeinschaftlich auf unterschiedlichen Lernwegen und über unterschiedliche Kanäle Bewegung, Spiel und Sport zu erfahren und zu erlernen. In einer selbsttätigen und kooperativen kognitiven und motorischen Auseinandersetzung werden so Handlungskompetenzen über den Schulsport hinaus aufgebaut. Gesundheitsbewusstsein und Fitness zur Bewältigung der Belastungen des Alltags sowie eine gezielte Handlungssteuerung können somit in die Lebensführung integriert werden. Darüber hinaus wird das individuelle Interesse von Schüler*innen am Breiten- und Leistungssport vielfältig gefördert.

Den Schüler*innen wird Gelegenheit gegeben, ihre Leistungsfreude und -bereitschaft in Wettkämpfen zu erproben und auszubilden. Die Lehrkräfte engagieren sich für die Teilnahme an Wettkämpfen und für die Bildung von Schulmannschaften, führen regelmäßig Sportprojekttage (Exkursionen) sowie Bundesjugendspiele/ DOSB (inkl. Sportabzeichen-Abnahme) durch.
Der Schulsport fördert die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler*innen durch Bewegung, Spiel und Sport, so dass sie in der Lage sind, die eigene Motivation zur Förderung und Erhaltung von Gesundheit und Fitness überdauernd hochzuhalten und zu manifestieren: 

- sich als selbstwirksam erfahren,
- sich selbst einschätzen und kontrollieren können (Selbstdisziplin etc.),
- andere wahrnehmen (mit all ihren Unterschieden) und deren Feedback wertschätzen,
- Wissen über Gesundheit und Fitness im und durch Sport besitzen und anwenden,
- Wissen über Gesundheit und Fitness des eigenen Körpers besitzen und diese differenziert wahrnehmen können,
- Wissen über die eigenen Lernstrategien besitzen und diese anwenden können,
- sich im schulischen Umfeld und durch alle am Schulleben Beteiligten – Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern, Mitschüler*innen - sozial anerkannt und integriert wissen.

Der Sportunterricht des VGK bietet die Möglichkeit, im Kurssystem der gymnasialen Oberstufe vertieft Einblicke in wissenschaftspropädeutisches Arbeiten zu erhalten. Vor diesem Hintergrund wird die fachliche Handlungskompetenz der Schüler*innen bis zum Abitur vertieft.

Schüler*innen können zusätzlich vielfältige Möglichkeiten im Rahmen des Ganztags sowie des außerunterrichtlichen Sports in der Schule nutzen (z.B. AGs und Pausensport).

Qualitätsentwicklung und -sicherung

Die Fachkonferenz ist der Qualitätsentwicklung und -sicherung des Faches Sport verpflichtet. Folgende Vereinbarungen werden als Grundlage einer teamorientierten Zusammenarbeit getroffen:

Die Fachkonferenz Sport verpflichtet sich der Qualitätsentwicklung und -sicherung des Sportunterrichts. Sie verpflichtet sich zur regelmäßigen Teilnahme an Implementationsveranstaltungen, Qualitätszirkeln für die Unterrichtsentwicklung im Fach Sport sowie an Fortbildungen im Rahmen der Unterrichtsentwicklung und Förderung des Schulsports. Die Fachkonferenz Sport vereinbart mindestens einmal im Jahr eine schulinterne Fortbildung; die Themen werden fortlaufend und entsprechend den Bedürfnissen der Fachkonferenz angepasst.

Für die Unterrichtsentwicklung, das Fortbildungskonzept der Fachkonferenz Sport sowie für die Fortschreibung der schulinternen Lehrpläne sieht sich i.d.R. die Vorsitzende bzw. die Stellvertreterin der Fachkonferenz federführend verantwortlich. Die inhaltliche Festlegung obliegt aber immer der gesamten Fachkonferenz, nur ein gemeinsam erstellter schulinterner Lehrplan wird von allen Beteiligten getragen und von allen umgesetzt. Der schulinterne Lehrplan wird jährlich überarbeitet und mögliche Beispiel-Unterrichtsvorhaben werden kumulativ ergänzt.

Die Fachkonferenz verpflichtet sich, ein Leitbild mit dem Ziel der Förderung des Sports in der Schule zu entwickeln. Das Leitbild ist regelmäßig zu evaluieren und fortzuschreiben. Die Schüler*innen sowie die Eltern sind an der Evaluation zu beteiligen.

Die Fachkonferenz verpflichtet sich zur Einführung und Fortschreibung eines Ablaufplans/ Projektmanagements (Sport im Ganztag, Förderung des schulsportlichen Wettkampfwesens, sportmotorischer Tests (Sportif) und deren Evaluation, Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen), im Rahmen einer systematischen Fachkonferenzarbeit.

Die Fachkonferenz legt der Schulleitung spätestens zu Beginn des Schuljahres einen Jahresarbeitsplan über zu entwickelnde Projekte, zur Evaluation sowie über die vereinbarten Veranstaltungen/ Schulsporttermine vor. Diese werden in den Jahreskalender der Schule aufgenommen und der Schulöffentlichkeit zu Beginn des Schuljahres vorgestellt.


Sportstättenangebot

Sportstätten der Schule:

- schuleigene Sporthalle des VGK (gemeinsame Nutzung mit der Sekundarschule Kirchhellen)

Im Umfeld der Schule (In Kooperation mit anderen Schulen der Umgebung):

- Nutzung des Hallenbades Kirchhellen
- regelmäßige Kooperation mit einem Fitnessstudio „Sportpark Stadtwald“
- Nutzungsmöglichkeit der Sporthallen, Leichtathletik- und Sportanlagen an der Löwenfeldstraße
- Nutzung des Außengeländes im unmittelbaren Umfeld der Schule/ der kleinen Schulhalle


Unterrichtliches und außerunterrichtliches Angebot der Fachschaft Sport

Unterrichtliches Angebot:

Grundsätzlich werden alle Bewegungs- und Inhaltsfelder entsprechend der Kernlehrpläne (SI und SII) mehrperspektivisch (Inhaltsfelder a-f) unterrichtet (siehe SiLP).

- Den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen (BF/SB1)
Im Bewegungsfeld 1 wird zusätzlich der Kraftraum zur Vermittlung eines gesunden Fitnesstrainings genutzt.

- BF/SB 2 nur in der SI: Das Spielen entdecken und Spielräume nutzen (BF/SB 2)

- Laufen, Springen, Werfen – Leichtathletik (BF/SB3),
DOSB

- Bewegen im Wasser – Schwimmen (BF/SB4)

Ausdauerpirat in Klasse 6, Juniorretter in Klasse 7, Deutscher Jugendschwimmpass (6-7)

- Bewegen an Geräten – Turnen (BF/SB5)

- Gestalten, Tanzen, Darstellen – Gymnastik/Tanz, Bewegungskünste (BF/SB6)

- Spielen in und mit Regelstrukturen – Sportspiele (BF/SB7)

Profilschwerpunkte: Badminton und Fußball
Zusätzlich werden weitere Mannschaftssportarten vorgestellt, u.a. Rugby oder Flag-Football und Baseball als außereuropäische Sportarten sowie Basketball und Volleyball.

- Gleiten, Fahren, Rollen – Rollsport/Bootssport/Wintersport (BF/SB8)
Einwöchige Skifahrt in Klasse 8

- Ringen und Kämpfen – Zweikampfsport (BF/SB9)


Außerunterrichtliches Angebot (teils auch Angebote der SV)

- DLRG-Rettungsschwimmer Bronze/Silber ab der Oberstufe möglich
- Schulsportmannschaften in von Schüler*innen gewünschten Mannschaften (in der Regel: Fußball, Tennis, Volleyball u.a.)
- Sporthelfer*innen-Ausbildung
- verschiedene Sport-Arbeitsgemeinschaften, u.a. Volleyball und Schwimmen (zuletzt Erlernen des Schwimmens für Nichtschwimmer*innen)
- Schulsportfest
- Sponsorenlauf (90 Minuten Laufen für einen guten Zweck)
- Bundesjugendspiele WKIV (Klasse 5-6)
- außerschulische Ausdauerwettbewerbe


Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit

In Absprache mit der Lehrerkonferenz sowie unter Berücksichtigung des Schulprogramms hat die Fachkonferenz des Vestischen Gymnasiums Kirchhellen die folgenden fachmethodischen und fachdidaktischen Grundsätze beschlossen. In diesem Zusammenhang beziehen sich die Grundsätze 1 bis 14 auf fächerübergreifende Aspekte, die auch Gegenstand der Qualitätsanalyse sind, die fachspezifischen Grundsätze folgen im Anschluss.

Überfachliche Grundsätze:

1.) Geeignete Problemstellungen zeichnen die Ziele des Unterrichts vor und bestimmen die Struktur der Lernprozesse.

2.) Inhalt und Anforderungsniveau des Unterrichts entsprechen dem Leistungsvermögen der Schüler*innen.

3.) Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Ziele und Inhalte abgestimmt.

4.) Medien und Arbeitsmittel sind schülernah gewählt.

5.) Die Schüler*innen erreichen einen Lernzuwachs.

6.) Der Unterricht fördert eine aktive Teilnahme der Schüler*innen.

7.) Der Unterricht fördert die Zusammenarbeit zwischen den Schülern*innen und bietet ihnen Möglichkeiten zu eigenen Lösungen.

8.) Der Unterricht berücksichtigt die individuellen Lernwege der einzelnen Schüler*innen.

9.) Die Schüler*innen erhalten Gelegenheit zu selbstständiger Arbeit und werden dabei unterstützt.

10.) Der Unterricht fördert strukturierte und funktionale Partner- bzw. Gruppenarbeit.

11.) Der Unterricht fördert strukturierte und funktionale Arbeit im Plenum.

12.) Die Lernumgebung ist vorbereitet; der Ordnungsrahmen wird eingehalten.

13.) Die Lehr- und Lernzeit wird intensiv für Unterrichtszwecke genutzt.

14.) Es herrscht ein positives pädagogisches Klima im Unterricht.


Fachliche Grundsätze:

Der Sportunterricht folgt den Prinzipien eines erziehenden Sportunterrichts. Die Unterrichtsgestaltung ist durch schüleraktivierendes Lernen geprägt (vgl. dazu die 
schulinternen Curricula auf der Schulhomepage). Die Mitgestaltung einzelner Unterrichtssequenzen durch die Schüler*innen wird vertiefend angeleitet und wirkt dabei als weiterer Baustein zur Entwicklung von Selbsttätigkeit und Selbstwirksamkeit. Im Besonderen werden dabei wissenschaftspropädeutisch und fachlich relevante exemplarische Lerngegenstände aufgegriffen, verglichen und hinterfragt, ebenso wie Werthaltungen und Einstellungen in der Lerngruppe und der Gesellschaft.

Im Sinne der Kompetenzorientierung geht es im Sportunterricht darum, erworbenes Wissen über sportliche Zusammenhänge sowie motorisches Können in unterschiedlichen Anforderungssituationen und mehrperspektivisch anwenden zu können.

Dazu werden von den Fachkolleg*innen individualisierte Lernarrangements geschaffen, die auf der Diagnose der Lernausgangslage basieren und an den Stärken der Schüler*innen ausgerichtet sind. Offene Aufgabenformate, wie z.B. Lernaufgaben, finden verstärkt Berücksichtigung. Somit werden im Sportunterricht in allen Kursen und in allen Bewegungsfeldern und Sportbereichen Lernprodukte erstellt und diskutiert (z.B. Arbeitsblätter, Lerntagebücher o.ä.).

Die Reflexion über Ziele und Methoden sowie die Beurteilung von Lernwegen und Lernprodukten erfolgt nach dem Prinzip der reflektierten Praxis und gemäß einer integrativen Theorie-Praxis-Vermittlung. Diese Verknüpfung von Theorie und Praxis führt zu einem bewussten Lernen und sichert Kenntnisse in den Kompetenzbereichen Sach-, Methoden- und Urteilskompetenz. Wesentliche Unterrichtsergebnisse werden gesichert und visualisiert, damit dieser Erkenntnisgewinn im Verlauf des Unterrichtsvorhabens weiter genutzt werden kann.

Beiträge zur Unterrichtsgestaltung u.a. unterschiedliche Formen der selbstständigen und kooperativen Aufgabenerfüllung innerhalb eines Unterrichtvorhabens gehören zu den Bestandteilen der sonstigen Mitarbeit und sind von allen Schüler*innen in jedem Halbjahr zu erbringen.

Hausaufgaben dienen in der Sek II der Vorbereitung, Nachbereitung, Vertiefung und Erweiterung der Unterrichtsinhalte. Im Grundkurs werden sie nur dann gestellt, wenn sie der Vorbereitung des Unterrichts dienen oder die im Unterricht initiierten Prozesse der Vertiefung oder Dokumentation bedürfen. Eine Verbesserung der motorischen Leistungsfähigkeit durch das Üben bestimmter Fertigkeiten kann ebenso als individuelle Hausaufgabe, mit dem Ziel der Kompetenzerreichung, verstanden werden. (vgl. Hausaufgabenkonzept des VGK) 


Grundsätze der Leistungsbewertung und -rückmeldung

Konkrete Beispiele zur Leistungsbeurteilung innerhalb eines UV werden in einem gesonderten Ordner gesammelt und zur Verfügung gestellt.

Grundsätzlich gilt es allen Schüler*innen gemäß ihren Möglichkeiten gerecht zu werden. D.h. es ist die Aufgabe der Lehrkraft, für alle Schüler*innen angemessene Übungs- und Prüfungssituationen zu gestalten. Besonders sind dabei chronische Erkrankungen (z.B. Asthma, Allergien, Diabetes, Adipositas, ADHS usw.) und mögliche Förderbedarfe zu beachten. Eine absolute Vergleichbarkeit ist dabei im Grundkurs und in der Sekundarstufe I zu vernachlässigen (siehe z.B. im Bewegungsfeld Leichtathletik: DOSB – alternative Leistungsüberprüfungen).

Entscheidungen zu fach- und unterrichtsübergreifenden Fragen

Maßnahmen der fachlichen Qualitätskontrolle
Am VGK soll der Unterricht zukünftig regelmäßig durch ein standardisiertes Verfahren evaluiert werden (Evaluation/ Schülerfeedback). Weitere Arbeits- und Fortbildungsschwerpunkte der Fachkonferenz(Auffrischung der Rettungsfähigkeit, weitere fachkonferenzinterne Fortbildungen, Weiterentwicklung von Aufgabenformaten etc.), werden dementsprechend systematisch dokumentiert und perspektivisch entwickelt.

Pläne zur regelmäßigen Evaluation des schulinternen Curriculums

Die Fachkonferenz Sport evaluiert in regelmäßigen Abständen die Qualität und Gestaltung ihrer Profile. Bei veränderten Ausgangsbedingungen (neues Sportstättenangebot, Kooperation mit schulischen und außerschulischen Partnern, neuen Trendsportarten etc.) können auf der Basis des KLP Sport jederzeit Anpassungen vorgenommen werden. Dies beinhaltet auch neue Kursprofile sowie ggf. die Einrichtung von Projektkursen.

Absprachen zur Sicherheitsförderung und Gefährdungsbeurteilung im Sportunterricht

Zurzeit werden Gefährdungsbeurteilungen von jeder Lehrkraft unter Beachtung der geltenden Erlässe und Richtlinien (z.B. Gesundheitsförderung im Schulsport, 1033) selbstständig durchgeführt und in jeder Stunde bedacht.

Jedes Unterrichtsvorhaben muss im Vorfeld vor dem Hintergrund der Lernausgangslage der Schüler*innen und der Hallenausstattung und –bedingungen geprüft werden. Bei Bedenken zur Durchführung von einzelnen Unterrichtsvorhaben oder einzelnen Inhalten ist dies in der nächsten Fachkonferenz anzumerken. Die Durchführung bzw. Änderung von Inhalten liegt im Ermessen der jeweiligen Lehrkraft in Absprache mit der Fachkonferenz und gegebenenfalls mit der Schulleitung.

Individuelle Lösungsansätze für Schüler*innen sind grundsätzlich zu beachten, insbesondere wenn Förderbedarfe diagnostiziert wurden.

Stand: 02/2018