Unterricht -> Erprobungsstufe -> Beratung und Lernbegleitung -> Erprobungsstufen und Versetzungskonferenzen

Erprobungsstufen- und Versetzungskonferenzen

In den Klassen 5 und 6 (Erprobungsstufe) finden 4 x pro Schuljahr Erprobungsstufenkonferenzen (Zeugniskonferenzen eingeschlossen) statt. In ihnen beraten die Lehrerinnen und Lehrer der jeweiligen Klasse über die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler, über etwaige Schwierigkeiten und deren Ursachen sowie über Möglichkeiten zu deren Überwindung. Bei Bedarf werden die Eltern über die Beratungsergebnisse informiert (z.B. Empfehlung eines Tutoriums in einem der drei Kernfächer Deutsch, Englisch oder Mathematik) und zu einem Beratungsgespräch eingeladen.
Am Ende der Jahrgangsstufe 6 findet dann eine Versetzungskonferenz statt:
  • Mit der Versetzung in die Klasse 7 ist die Eignung für den Besuch des Gymnasiums festgestellt.
  • Bei Nichtversetzung kommen je nach Konferenzbeschluss eine Wiederholung der Klasse 6 oder ein Übergang in eine Klasse 7 einer anderen Schulform in Frage. Die Erziehungsberechtigten werden hierüber rechtzeitig informiert.
  • Die Schüler:innen mit Minderleistungen in bestimmten Fächern erhalten Lern- und Förderempfehlungen der entsprechenden Fachlehrer:innen.